Frankfurter Rundschau FRANKFURT &
HESSEN Samstag, 12. Februar 2005 Seite 37
Blinde dürfen nicht überall Blut
spenden
Rotes Kreuz geht unterschiedlich mit
Fragebogen um
VON GUNDULA ZEITZ
Eine Blinde ist vom Deutschen Roten
Kreuz (DRK) in Kassel bei der Blutspende abgelehnt worden, weil sie einen
Fragebogen nicht selbst
ausfüllen konnte. Von Diskriminierung spricht
das "Netzwerk Artikel 3". Der Kasseler Blutspendedienst verweist auf
strenge Richtlinien. Es
gebe sehr wohl Spielräume, heißt es beim DRK
in Frankfurt.
Kassel · 11. Februar · Als ihre
Freundin fragte, ob sie nicht gemeinsam zu einer Blutspendeaktion des Kasseler
Blutspendedienstes des DRK
gehen sollten, willigte Karla Schopmans sofort
ein: "Schließlich wird überall zum Blutspenden aufgerufen." Doch die
blinde Sozialarbeiterin
wurde abgewiesen: "Ich hatte die
notwendigen Fragebögen mit Hilfe meiner Freundin schon ausgefüllt, da erklärte
mir der Arzt, ich könne
nicht zugelassen werden, weil ich den Bogen
zum vertraulichen Selbstausschluss nicht selbst ausfüllen könne." Den
Einwand, dass sie das
Formular ja zusammen mit dem Arzt noch einmal
durchgehen könne, habe dieser nicht gelten lassen. "Ich habe mich selten
so abgelehnt gefühlt
wie in dieser Situation", sagt Schopmans.
Der Fall zeige, dass ein
Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland überfällig sei, sagt Ottmar
Miles-Paul, Sprecher des "Netzwerkes Artikel
3", das sich für die Gleichstellung
Behinderter einsetzt. Bereits vergangenen Herbst hätten eine sehbehinderte und
eine blinde Frau
berichtet, sie seien bei einem privaten
Blutspendedienst in Kassel abgewiesen worden.
Auf strenge Richtlinien verweist
Gerhard Holzberger, Leiter des DRK Blutspendedienstes in Kassel: "Um als
Spender zugelassen zu werden, ist
Voraussetzung, dass der vertrauliche
Selbstausschluss persönlich ausgefüllt wird", so der Mediziner. "Zu
uns kommen ganze Sportvereine oder
Arbeitskollegen. Da gehen dann doch alle mit
und es besteht die Gefahr, dass Spender, die zu einer Risikogruppe gehören,
dies selbst
gegenüber einem Arzt nicht zugeben."
Im Übrigen würden neun bis elf
Prozent der Spendenwilligen nicht zugelassen, etliche davon auch nur zeitweise,
etwa weil sie erst kurz zuvor
einen Infekt überwunden hätten. "Aber wir
weisen niemanden gerne ab", so Holzberger. Deshalb habe er mit den
zuständigen Behörden
gesprochen, ob sämtliche Fragebögen künftig
nicht auch in Blindenschrift angeboten und das Formular zum Ankreuzen mit einer
Schablone
versehen werden könne - und man habe ihm
Zustimmung signalisiert.
Derweil wird die Sache beim DRK
Blutspendedienst Hessen in Frankfurt ganz anders gesehen: "Bei stark seh-
und hörbehinderten Spendern können
die zulassungsrelevanten Fragen durch den
untersuchenden Arzt in einer Weise mitgeteilt und dokumentiert werden, die
jeden Zweifel an der
persönlichen und eigenverantwortlichen
Entscheidung des Blutspenders ausschließt", zitiert Werbereferent Heinz
Betz
aus den Richtlinien. Weiter heißt es
darin: "Wegen des zum Teil sehr intimen Charakters dieser Gespräche und
der im Hinblick auf die
Sicherheit für Spender und Blutempfänger
unbedingt erforderlichen Vertraulichkeit der in der Befragung preisgegebenen
Inhalte ist die
Mithilfe einer Begleitperson oder eines
Dolmetschers nicht zulässig." "Rechtlich ist also abgesichert, dass
Blinde gemeinsam mit einem
Arzt, der ja an die Schweigepflicht gebunden
ist, auch den vertraulichen Selbstausschluss ausfüllen können", sagt Betz
und verweist auf
einen Blinden aus Großauheim, der regelmäßig
spende. Auch der blinde Frankfurter Journalist Keyvan Dahesch hat beim
Blutspenden noch nie
Probleme gehabt: "Ich habe bereits 108
Mal gespendet."