Frankfurter Rundschau WIRTSCHAFT Mittwoch, 13. April 2005 Seite 10

Frage nach dem Alter verboten 

Antidiskriminierung wird in den USA strikt gehandhabt 

VON KEYVAN DAHESCH

Die USA gehen teilweise hart gegen Diskriminierung vor. Mit dem geplanten neuen Gesetz stehen auch in der Bundesrepublik gravierende

 Änderungen an.

Frankfurt a.M. · 12. April · In den USA darf ein Personalchef beim Vorstellungsgespräch die Bewerber nicht einmal nach ihrem Alter fragen.

 Nur mit ihrer Zustimmung darf er Referenzen bei ihren bisherigen Arbeitgebern einholen. Anderenfalls könnte er wegen Diskriminierung Klagen

 und hohe Strafgelder riskieren, berichtete der Gründer und Chef der Personalmarketingfirma Konstroffer & Partner, Olof Konstroffer. Sein

 Unternehmen hatte zu einer Diskussion über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des zurzeit im Bundestag beratenen und heftig umstrittenen

 Antidiskriminierungsgesetzes eingeladen. Motto: Amerikanische Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt?

Konstroffer betonte, dass Bewerber in den USA mehr Schutz hätten als ihre Kollegen in der Bundesrepublik. In den Vereinigten Staaten ist

 nämlich die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung, des Alters oder einer Körperbehinderung

 verboten. Nach Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes müssten sich Unternehmen, Beschäftigte und Jobsuchende in der Bundesrepublik

 ebenfalls auf gravierende Veränderungen im Arbeitsrecht einstellen. So wäre etwa eine Anzeige, in der eine Firma eine Frau sucht, -

 "höchstens 30 Jahre mit gutem Aussehen, die die Wirkung von Kosmetik-Präparaten demonstrieren kann" - wegen Diskriminierung nicht mehr

 erlaubt, urteilte Rechtsanwalt Andreas Klein von der Anwaltssocietät White & Case. 

Konstroffers Vizechefin in Chicago, Christiane Holke, empfahl eine präzise Beschreibung der zu erledigenden Aufgaben, um sich vor

 Diskriminierungsklagen zu schützen. 

Anwalt Klein forderte die rot-grüne Koalition auf, die von der EU nicht vorgegebene Vorschrift im Gesetzentwurf zu streichen, der zufolge

 die vermeintlich Diskriminierten ihre Ansprüche an "Antidiskriminierungsvereine" abtreten dürfen. Ansonsten würden clevere Anwälte damit

 lange Prozesse betreiben.