Frankfurter Rundschau WIRTSCHAFT
Mittwoch, 13. April 2005 Seite 10
Frage nach dem Alter verboten
Antidiskriminierung wird in den USA
strikt gehandhabt
VON KEYVAN DAHESCH
Die USA gehen teilweise hart gegen
Diskriminierung vor. Mit dem geplanten neuen Gesetz stehen auch in der
Bundesrepublik gravierende
Änderungen an.
Frankfurt a.M. · 12. April · In den
USA darf ein Personalchef beim Vorstellungsgespräch die Bewerber nicht einmal
nach ihrem Alter fragen.
Nur mit ihrer Zustimmung darf er Referenzen bei
ihren bisherigen Arbeitgebern einholen. Anderenfalls könnte er wegen
Diskriminierung Klagen
und hohe Strafgelder riskieren, berichtete der
Gründer und Chef der Personalmarketingfirma Konstroffer & Partner, Olof
Konstroffer. Sein
Unternehmen hatte zu einer Diskussion über die
arbeitsrechtlichen Auswirkungen des zurzeit im Bundestag beratenen und heftig
umstrittenen
Antidiskriminierungsgesetzes eingeladen.
Motto: Amerikanische Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt?
Konstroffer betonte, dass Bewerber in
den USA mehr Schutz hätten als ihre Kollegen in der Bundesrepublik. In den
Vereinigten Staaten ist
nämlich die Diskriminierung wegen des
Geschlechts, der Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung, des Alters oder
einer Körperbehinderung
verboten. Nach Inkrafttreten des
Antidiskriminierungsgesetzes müssten sich Unternehmen, Beschäftigte und
Jobsuchende in der Bundesrepublik
ebenfalls auf gravierende Veränderungen im
Arbeitsrecht einstellen. So wäre etwa eine Anzeige, in der eine Firma eine Frau
sucht, -
"höchstens 30 Jahre mit gutem Aussehen,
die die Wirkung von Kosmetik-Präparaten demonstrieren kann" - wegen
Diskriminierung nicht mehr
erlaubt, urteilte Rechtsanwalt Andreas Klein
von der Anwaltssocietät White & Case.
Konstroffers Vizechefin in Chicago,
Christiane Holke, empfahl eine präzise Beschreibung der zu erledigenden
Aufgaben, um sich vor
Diskriminierungsklagen zu schützen.
Anwalt Klein forderte die rot-grüne
Koalition auf, die von der EU nicht vorgegebene Vorschrift im Gesetzentwurf zu
streichen, der zufolge
die vermeintlich Diskriminierten ihre
Ansprüche an "Antidiskriminierungsvereine" abtreten dürfen. Ansonsten
würden clevere Anwälte damit
lange Prozesse betreiben.