
Das bild zeigt Dr. Theresia Degener mit ihrem Fuß am Kinn
Bei der Eröffnungsveranstaltung
des "Uno-Weltjahres der Behinderten" 1981 in der Dortmunder
Westfalenhalle ketteten sich die Jurastudentin
und andere gleichgesinnte Menschen mit Handicaps an die
Bühne, hinderten den damaligen
Bundespräsidenten Karl Carstens an seiner Festrede
und verlangten, selbst ihre
Vorstellungen darzulegen. Sie gründeten ein
"Krüppeltribunal". Obwohl die Mitwirkung an
Buchveröffentlichungen
über das "Krüppeltribunal" und zur
Situation behinderter Frauen mit dem Titel
"Geschlecht behindert - besonderes Merkmal Frau" sie
ziemlich in Anspruch nahm, schaffte
Degener 1986 problemlos das erste Staatsexamen.
Nach einem Jahr Tätigkeit beim
"Verein zur Förderung der Integration Behinderter in
Marburg", wo sie sich auch mit pflegerechtlichen
Rahmenbedingungen beschäftigte,
setzte sie ihr Studium an der Law School der University of California in
Berkeley fort und schloss es mit
dem Titel "Master of Laws" ab.
" Das war meine kleine Doktorarbeit im amerikanischen Recht . Die
große schrieb ich vier Jahre später",
erzählt sie. Mit einer
Dissertation über " Das Recht der ambulanten
Pflege in der Bundesrepublik" errang sie 1992 den
Doktortitel.
Zusammen mit dem heutigen rechts- und
behindertenpolitischen Sprecher der
Grünen-Landtagsfraktion in Hessen, Rollstuhlfahrer
Andreas
Jürgens, untermauerte sie die
Notwendigkeit einer umfassenden Pflegeversicherung in Deutschland.
Von 1993 an arbeitete sie als
Justiziarin bei der deutschen Sektion der weltweiten
Interessenvertretung "Selbstbestimmt Leben". Mit
deren
Initiatorin, Rollstuhlfahrerin Judith
Heumann, Vizebildungsministerin der Regierung Bill Clinton, verbindet
sie eine Freundschaft. In einem
Kooperationsprojekt mit der
niederländischen Dachorganisation der Behindertenverbände, dem
"Gehandicaptenraad", gab sie zum Thema
"Menschenrechte und
Behinderung" eine der ersten internationalen
rechtswissenschaftlichen Abhandlungen heraus. 1995 nahm sie an
der
Goethe-Universität in Frankfurt eine Stelle mit der
Möglichkeit zur Habilitation an. Nach ihrer
Heirat und der Geburt ihres Sohnes Emil
wechselte sie im September 1998 an die
evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum. Dort
ist sie als Professorin für
Recht , Verwaltung und Organisation
tätig. 2002 brachte sie ihren zweiten Sohn Franz zur Welt.
Im Sommer 1999 und 2005 lehrte sie
für jeweils ein Jahr die "Rechte behinderter Menschen in der
Welt" an der Universität Berkeley in
Kalifornien und der University Western
Cape in Kapstadt. Hierzulande möchte sie das Studium zum Thema
"Mensch und Behinderung" ebenfalls
etablieren. In der 14.
Legislaturperiode des Bundestages war sie als Expertin
Mitglied der Enquetekommission " Recht und Ethik der
modernen Medizin". Sie freut sich,
dass Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik zwischen dem ihnen
gewidmeten Weltjahr 1981 und
dem Europajahr 2003 ansehnliche Erfolge
erzielt haben. Dazu gehören die Aufnahme eines
Benachteiligungsverbots in Artikel Drei des
Grundgesetzes, einheitliche
Sozialleistungen im Sozialgesetzbuch sowie Bundes- und
Landesgleichstellungsgesetze. Mit dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz erreichten die Behinderten im
August 2006 nach Vorbild der USA auch ein
Diskriminierungsverbot im Privatrecht.
Am 30. März diesen Jahres hatte
Theresia Degener einen besonderen Grund zur Freude: An diesem Tag
unterzeichneten Deutschland und 22 weitere
Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union in New York die "Uno-Konvention zum Schutz und zur
Förderung der Menschenrechte behinderter
Menschen". Als eine der
Vertreterinnen der Bundesrepublik in einem
Sonderausschuss der Vereinten Nationen hat Degener wesentlich
zum
Zustandekommen der Konvention beigetragen. "In acht
hart geführten Verhandlungen haben wir über
vier Jahre die Mehrheit von der
Notwendigkeit dieses Vertrages
überzeugen müssen", betont die Juristin. "Die
universalen Kenntnisse und das internationale Ansehen der
Menschenrechtsexpertin Degener haben
die Verhandlungen oft erleichtert", sagt die
Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer.
Die von mehr als hundert Ländern
unterzeichnete Konvention gibt den Menschen mit Behinderungen
einklagbare Rechte. Theresia Degener, die
über viele Jahre mit ihrem Ansehen weltweit
dafür geworben hat, bringt sie so auf den Punkt:
"Mit der neuen Menschenrechtskonvention wurde
der Universalismus der Menschenrechte
eingelöst, indem auch behinderte Menschen nun gleichberechtigt
geschützt werden." Für ihre Leistungen
erhielt Theresia Degener, die ihre
Mitstreiter scherzend als "armlos, aber nicht
harmlos" bezeichnen, im Oktober 2005 aus der Hand von
Bundespräsident Horst Köhler
in Berlin das Bundesverdienstkreuz. Die Urkunde nahm sie mit den
Füßen entgegen.