anlässlich des Zweiten Kontaktseminars mit
Rechtsanwälten und Leitungen der Werkstätten für
behinderte Menschen in der BAG:WfbM
Meine sehr verehrten Damen und Herren,,
das Thema dieses Kontaktseminars
lautet:
Lassen Sie mich daher meine Ansprache mit einer
provokanten Frage einleiten:
die Grundlage des gesellschaftlichen
Zusammenlebens in Deutschland ist die freiheitliche demokratische
Grundordnung unseres Staatswesens. Das Zusammenleben in einem
Gemeinwesen verlangt von allen Mitgliedern der Gesellschaft, dass die
elementaren Grundlagen, auf denen das Ganze beruht, von jedermann
akzeptiert werden.
Im demokratischen Rechtsstaat gibt es
das Recht auf Unterschiede, aber kein unterschiedliches Recht.
Die abendländische Zivilisation
stellt den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt der
Gesellschaftsordnung und unterscheidet sich damit von anderen
Kulturkreisen. Die Wurzeln hierfür liegen vor allem in dem durch
das Christentum bestimmten Menschenbild. Nach dem Alten wie nach dem
Neuen Testament ist jeder Mensch das Ebenbild Gottes. Er hat sein Leben
in eigener Verantwortung vor Gott zu gestalten.
Verantwortung setzt Selbstbestimmung und
Freiheit voraus. Diese Freiheit verstehen wir als ein
dem Menschen angeborenes Recht. Dieses Recht ist dem Staat vorgelagert.
Er hat es zu respektieren und zu sichern. Diese Freiheit verleiht der
Staat nicht; er findet sie vor. Der Mensch ist nicht für den Staat
da, sondern der Staat für den Menschen. Dies ist die Grundlage, auf
der unsere offene Gesellschaft beruht.
Freiheit wird heute vornehmlich als
Emanzipation verstanden - als Befreiung von Fesseln.
Das ist zweifellos ein zentraler Inhalt dieses Wortes. Aber das ist
nicht alles. Unsere Sprache kennt nicht nur das Substantiv
"Freiheit" und das Adjektiv "frei", sondern auch das
Verb "freien". Wir freien uns, indem wir Beziehungen aufnehmen
und Bindungen eingehen.
Die Logik solcher Freiheit heißt:
Meine Freiheit wächst, indem deine Freiheit wächst, indem ich
mich deinem Leben zuwende. Freiheit hat also zwei Brennpunkte. Freiheit
heißt nicht nur Emanzipation, sondern auch und vor allem
Solidarität. Das
Leitwort Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit/Geschwisterlichkeit
bringt das klar zum Ausdruck.
In der Frage, wie die Freiheit des Menschen in
solidarischem Zusammenhalt bewahrt werden kann, entscheidet sich die
Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Von der französischen
Revolution über die Paulskirchenversammlung von
1848 bis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verläuft
ein roter Faden der Freiheitsgeschichte.
Er geht weiter bis in unsere jüngste
Gegenwart, bis zur Einfügung des
Benachteiligungsverbots in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes im
Jahr 1994. Die Behinderten haben der Demokratiebewegung viel zu
verdanken, wie sie denn auch unter totalitären Systemen (ob von
rechts oder links) am meisten zu leiden haben.
Der Umgang mit Behinderten ist ein
Gradmesser für die demokratische Kraft einer Gesellschaft.
Wer die Freiheit des Menschen ernst nimmt,
muss auch die Freiheit und Menschenwürde von Behinderten ernst
nehmen.
Die Trias Freiheit, Gleichheit,
Geschwisterlichkeit/Solidarität lässt sich nicht auseinander
nehmen. Und Solidarität heißt doch nichts anderes, als dass
wir alle in einer Schicksalsgemeinschaft verknüpft sind, aus der
sich niemand davonstehlen kann - aus der aber auch keiner
ausgestoßen werden darf. Eine Gesellschaft der Starken, die die
Schwächen und Behinderungen ausblendet, nimmt einen wesentlichen
Teil unserer Wirklichkeit nicht wahr. Sie ist deshalb gerade nicht
stark, allenfalls halb-stark.
Das Prinzip der Solidarität
verkörpert die Tradition des sozialen Zusammenhalts auf der Basis
von Demokratie, d.h. einer angestrebten Chancengleichheit aller, die in
einer Gesellschaft leben. Sie verkörpert daher auch in der
christlichen Tradition ein Ideal, das der modernen Gesellschaft gerecht
wird.
Solidarität ist eine Möglichkeit - vielleicht
sogar ein Recht? - des Schwächeren, der mit Stärkeren
zusammenlebt, Bedingungen zu erfahren, unter
denen beide gleiche Möglichkeiten der
Entfaltung oder Einflussmöglichkeiten auf das
politische Ganze haben. Dieses Prinzip verbietet in der Demokratie die
Ungleichbehandlung von Ausländern, mit denen wir zusammenleben. Es
verbietet eine Steuergesetzgebung zugunsten der Besserverdienenden. Und
es verbietet die Zurücksetzung von behinderten Menschen.
Solidarität wendet sich behinderten Menschen zu und
verlangt die Achtung ihrer Würde, ihrer
Stärken und Fähigkeiten und des Rechtes, ihre Angelegenheiten
eigenverantwortlich regeln zu können.
Doch zurück zu meiner Ausgangsfrage:
Gibt es ein Recht des Schwächeren,
respektive ein Recht des Stärkeren?
Ist diese Fragestellung geboten, ist
sie klug, bringt sie uns - die Gesellschaft - beim Zusammenleben mit
Behinderten weiter?
Ich meine, unser gedanklicher Ansatz
sollte sein:
Denn dies sind zwei Grundwerte unserer
Gesellschaft. Dieses Ideal braucht unser dauerndes und kohärentes
Engagement. Jeden Tag und in jedem Bereich der Gesellschaft.
Der österreichische Schriftsteller
Thomas Bernhard formulierte einst:
Jeder Mensch ist ein einmaliger Mensch und
tatsächlich - für sich gesehen - das größte und
schönste Kunstwerk aller
Zeiten.
Diesen Satz sollten wir uns im Umgang mit den
anvertrauten Menschen, gerade aber auch mit den Menschen, denen wir
diesen Tag gewidmet haben, stets vor Augen
halten.
Das Ziel ist im Grunde eine
Selbstverständlichkeit, nämlich gleiche Rechte und
Lebensbedingungen für Behinderte zu erreichen und zu einem neuen
gegenseitigen Verständnis und selbstverständlichen
Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen zu finden.
Nur so wird Behinderung nicht als
Defizit, sondern als Herausforderung für das Leben und für die
Welt der Nichtbehinderten gesehen. Und was ist das für eine Welt,
in der wir heute noch Behinderung nach dem Maß der
wirtschaftlichen Verwertbarkeit, also der Minderung der
Erwerbsfähigkeit, messen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer
Sensibilisierung der Gesellschaft für die
Anliegen behinderter Menschen, einer detaillierten Information über
deren Lebenswelten und mögliche Behinderungen und vor allem bedarf
es der Aufgeschlossenheit für ihre Anliegen.
Nur durch eine intensive Kommunikation
behinderter und nicht behinderter Menschen können Barrieren und
Unsicherheiten im Umgang miteinander abgebaut werden. Unser Ziel ist es,
behinderte Menschen als selbstverständlichen Teil der Gesellschaft
zu begreifen und ihre Teilhabe am Leben innerhalb und außerhalb
unserer Betriebe zu verbessern. Dafür bedarf es der Bereitschaft
und des Blicks für die oft kleine Hilfestellung, die diese Teilhabe
ermöglicht.
Alleine mit einer rechtlichen Gleichstellung ist
nichts gewonnen. Erforderlich ist die
gesellschaftliche Integration von Menschen mit
Behinderung, ein neues Bewusstsein:
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Statt ausgrenzender Fürsorge sollte eine uneingeschränkte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten selbstverständlich sein; |
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statt abwertenden Mitleides ist die vollständige Gleichstellung in allen Lebensbereichen erforderlich und |
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statt wohlmeinender Bevormundung sollte das Recht auf Selbstbestimmung selbstverständlich sein. |
Seit 12 Jahren ist in unserem
Grundgesetz das Diskriminierungsverbot gegenüber behinderten
Menschen in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 verankert. 2002 trat das
Bundesgleichstellungsgesetz in Kraft. Im Jahr 2003 wurde die deutsche
Behindertenpolitik von der damaligen EU-Sozialkommissarin als
vorbildlich in der EU bewertet. Im Sommer 2006 verabschiedete der
Deutsche Bundestag das Allgemeine Gleichstellungsgesetz.
Manche meinen, damit sei doch nun alles für die
Behinderten getan.
Mit Blick auf die Tätigkeit des
Gesetzgebers mag das vielleicht stimmen. Aber in der Umsetzung bestehen
oft noch Defizite. Noch gibt es die Barrieren im alltäglichen Leben
- wenn zum Beispiel Rollstuhlfahrer vor unüberwindbaren Treppen
stehen, wenn der Arbeitgeber der blinden Bewerberin trotz der
vorhandenen Qualifikation eine Absage schickt. Die Summe der
alltäglichen Erfahrungen Behinderter ist, als bedürftig und
hilflos zu gelten, vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, vor lauter
Mitleid nicht wirklich ernst genommen zu werden.
Die höchsten Barrieren für Behinderte stammen
also aus falschen Vorstellungen vieler
nicht-behinderter Mitbürger. Höchstleistungen behinderter
Sportler, Musiker oder Schauspieler wirken dem entgegen, indem sie
deutlich machen, wie "ver-rückt", wie übertrieben
diese Vorstellungen von Begrenztheit und Beschränkung vieler
Behinderungen sind.
Dass zur Würde selbstverständlich auch des
behinderten Menschen Teilhabe und Selbstbestimmung gehören, dem
stimmen eigentlich alle Bürger zu. Daraus aber
alltägliche, praktische Konsequenzen zu ziehen, das müssen
Viele noch lernen und begreifen.
Etwa 38 Millionen Bürgerinnen und
Bürger der EU leiden unter einer Behinderung. In Deutschland leben
rund sieben Millionen behinderte Menschen. Ca. 4 % von ihnen sind seit
ihrer Geburt behindert. Die meisten werden es im Laufe ihres Lebens
durch Unfall, Krankheit oder im Alter. Niemand ist davor gefeit.
Das heißt: Behindertenpolitik ist
keine Politik für Randgruppen, sondern eine soziale und
bürgerrechtliche Politik für alle. Sie ist ein Prüfstein
dafür, wie ernst die Beteuerungen zu nehmen sind, dass niemand in
unserer Gesellschaft diskriminiert werden darf. Die humane Qualität
einer Gesellschaft lässt sich daran ermessen, wie sehr und wie
erfolgreich sie sich um den Ausgleich von Nachteilen, um
Chancengerechtigkeit bemüht.
Der Blick in die Geschichte zeigt, dass
behinderte Menschen schon immer ausgegrenzt und in ihrer Würde
verletzt worden sind. Entweder wurden sie als Sensationen ausgestellt
und vorgeführt oder als Außenseiter versteckt und
ausgeschlossen. Selbst die Aufklärung beendete diese
Stigmatisierung nicht, sondern wechselte lediglich die Begründungen
dafür aus. Ein pseudo-wissenschaftlicher Normalitätsbegriff
verstärkte das soziale Leid Behinderter. Das mündete in
monströsen Unworten wie "Ballastexistenzen" oder
"Schädlingen", aber beschämender Weise war das doch
noch nicht der Höhepunkt der Menschenverachtung.
Die nationalsozialistische Politik der so genannten
"Rassenhygiene" verlangte die Vernichtung von
angeblich "minderwertigen", "unwerten" Menschenleben und
ermordete tatsächlich über 100.000 behinderte Menschen,
weitere schätzungsweise 350.000 wurden zwangsweise
sterilisiert.
Die Befreiung vom Nationalsozialismus
bedeutete nicht, dass nun in Deutschland ein offener und unbefangener
Umgang mit behinderten Menschen gepflegt wurde - weder in der DDR noch
in der Bundesrepublik. Behinderte wurden versorgt, verwahrt, verwaltet.
Das materielle Niveau änderte nichts daran, dass Behinderte
allenfalls bemitleidenswerte Objekte, aber nicht anerkannte,
gleichberechtigte Subjekte sein konnten. Mitleid, inszenierte
Nächstenliebe, oft auch Angst vor dem Fremden und Ignoranz
bestimmten über Jahrhunderte das Schicksal behinderter
Menschen.
Erst allmählich - für die Betroffenen viel zu
langsam - findet ein Bewusstseinswandel statt.
Chancengleichheit, Integration, Teilhabe sind die Ziele moderner
Behindertenpolitik. Behinderte Menschen wollten wohl selbst nie
ausschließlich Objekt wie gut auch immer gemeinter Fürsorge
sein.
Sie wollen Subjekte sein und die Chance
nutzen können, nicht nur ihre eigenen Lebensentscheidungen zu
treffen, sondern auch an den politischen, gesellschaftlichen
Entscheidungen gleichberechtigt mitzuwirken. Erst recht, wenn sie selbst
Betroffene dieser Entscheidungen sind.
Behinderte Menschen sind nicht besser, kreativer,
demokratischer als nicht-behinderte - aber auch nicht schlechter. Sie
sind anders - und haben deshalb andere Erfahrungen. Und damit sind sie
ein Gewinn für uns alle.
Rechtliche Rahmenbedingungen sind
vorhanden. Ich nenne sie hier nur stichpunktartig, weil Sie alle hier
bestens damit vertraut sind:
Rechtliche Regelungen sind wichtig. Aber
gesellschaftliche Gleichstellung, Akzeptanz und
Toleranz entstehen letztlich erst in den Köpfen der Individuen, im
Handeln der Institutionen und der Unternehmen.
Symptomatisch für viele in unserer
Gesellschaft ist einerseits nicht nur die Unterschätzung der
Leistungsfähigkeit der Behinderten, sondern andererseits auch die
Tendenz zur Reduzierung aller Menschen auf ihre Rollen als Produzent und
Konsument. Das wird keinem Menschen gerecht. Erst wenn wir wieder
fragen, wer ein Mensch ist, statt ihn darauf festzulegen, was er ist,
welche in Geld bemessenen Leistungen er erbringt, werden wir der
Vorstellung von der Würde des Menschen gerecht.
Auf diesem Weg sind wir aber noch nicht weit
genug:
In einer im Jahr 2002 erschienenen wissenschaftlichen
Studie des Bielefelder Instituts für Konflikt-
und Gewaltforschung über den "Seelenzustand" der Deutschen
wurde festgestellt: Rücksichtslosigkeit, Fremdenfeindlichkeit und
aggressive Einstellungen gegen Minderheiten und Schwache sind weit
verbreitet und nehmen eher noch zu. Das Ausmaß an Intoleranz und
Verantwortungslosigkeit, das sich darin widerspiegelt, ist Besorgnis
erregend.
Wenn es offensichtlich in manchen Köpfen
ideologische und rassistische Vorstellungen gibt, wie Menschen angeblich
zu sein haben und übrigens auch ein suggestiver
Druck beispielsweise durch Werbung hin zu Fitness,
Schlankheit und eng definierter, jugendlicher Schönheit gibt, so
berechtigt dies auch erhebliche Zweifel an den modernen
Möglichkeiten der Humangenetik und der pränatalen Diagnostik.
Wenn das Abweichende, das Andere als scheinbar vermeidbar
gilt, wird - so ist zu befürchten - die Akzeptanz behinderter
Menschen eher abnehmen. Ich finde nicht, dass wir alles machen
dürfen, bloß weil wir es können. Wir haben die
Möglichkeit und die Pflicht, uns zu entscheiden
und müssen das Richtige vom Falschen unterscheiden. Dazu
gehört auch, ob die Folgen neuer Möglichkeiten akzeptabel sind
oder nicht. Mich erschreckt die Aussicht auf Selektion.
Erich Fried hat in einem Gedicht
("Die Maßnahmen") mögliche Folgen solchen Hochmuts
drastisch formuliert. "Die Kranken werden geschlachtet, die Welt
wird gesund."
Die Ehrfurcht vor jedem menschlichen
Leben muss an höchster Stelle stehen. Nach dem Rückblick in
die Geschichte, den ich eben gemacht habe, muss das gar nicht weiter
begründet werden. Es ist offensichtlich, wohin jede Abweichung von
dieser Norm führt. Wir haben kein Recht zur Selektion menschlichen
Lebens. Aber wir haben eine Pflicht zur Solidarität und
Mitmenschlichkeit.
Wer noch nie ein Kind getröstet,
noch nie einem älteren Menschen geholfen, noch nie einem Kranken
zur Seite gestanden hat, der hat diese Werte noch nicht praktiziert.
Aber individuelle Mitmenschlichkeit reicht nicht. Wir sind vielfach -
und hier schließt sich der Kreis meiner Ausführungen - auf
gesellschaftlich organisierte
Solidarität
angewiesen.
Anrede,
das Leben in einer Gesellschaft, deren
Mitglieder in der überwiegenden Mehrzahl nicht
behindert sind, stellt die Betroffenen jeden Tag aufs Neue vor
große Herausforderungen. Damit diese nicht zu unüberwindbaren
Barrieren werden, sind Menschen mit Behinderungen nicht nur auf
technische Hilfsmittel angewiesen, sondern vor allem auch auf die
Solidarität der Gemeinschaft, in der sie leben.
Seit 1994 steht deshalb in unserem Grundgesetz sehr zu
Recht der Satz: Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden. Die Grundrechte sind zwar
vor allem als Schutzrechte des Einzelnen gegenüber Eingriffen des
Staates konzipiert, aber sie bieten uns auch eine Orientierung über
bestimmte unverzichtbare Werte, auf denen unsere Gesellschaft
aufbaut.
Die Politik ist damit verpflichtet, die
bestmöglichen Rahmenbedingungen für ein erfülltes Leben
auch mit Behinderung bereitzustellen - und es wurde
hier auch schon vieles erreicht. Aber es bleibt doch letztlich vor allem
die Aufgabe jedes Einzelnen, den Auftrag zur Integration behinderter
Menschen mit Leben zu erfüllen.
Wir dürfen dabei allerdings nicht den
Fehler begehen, Integration als einen erreichbaren
Zustand zu begreifen. Integration ist vielmehr ein andauernder Prozess,
der uns Tag für Tag aufs Neue fordert, und dem wir alle als
Mitmenschen Behinderter verpflichtet sind.
Der würdige Umgang sollte eine
Selbstverständlichkeit in unserer Gesellschaft sein. Behinderte
sollten nicht in erster Linie als Behinderte
wahrgenommen werden, sondern vor allem als Mitmenschen mit allen ihren
Stärken und Schwächen.
Dafür müssen wir uns zweifellos mit ihrer
besonderen Situation auseinandersetzen. Das ist eine Herausforderung.
Aber ich bin mir sicher, diese Auseinandersetzung führt zu neuen
Einsichten.
Der im Zweiten Weltkrieg erblindete
Jurist Erwin Brocke hat nach seiner Berufung zum Vizepräsidenten
des Bundessozialgerichts im August 1980 auf die Frage eines
Journalisten, ob er als Blinder überhaupt objektiv urteilen
könne, geantwortet: Sie wissen doch, die Richter müssen
schwören, ohne Ansehen der Person zu entscheiden.
Diese Antwort ist ein gutes Beispiel
für den unverkrampften Umgang mit der eigenen
Beeinträchtigung. Gleichzeitig zeigt die Frage des Journalisten,
wie wenig die Gesellschaft über ein Leben mit Behinderung
weiß. Dieses Wissen ist aber die Voraussetzung dafür, dass
unsere Bemühungen zur Integration fruchtbar werden.
Es reicht in den allermeisten
Fällen nicht, die kleinen und die großen
Diskriminierungen des Alltags einfach zu verbieten - und Schwächere
mit ihrem Recht auszustatten.
Parkplätze für
Rollstuhlfahrer beispielsweise sind überall gut sichtbar
ausgeschildert. Trotzdem werden sie regelmäßig zugeparkt. Aus
Gedankenlosigkeit, vermeintlich fehlender Zeit,
Bequemlichkeit.
Das heißt, die Aufgabe der Integration, die wir zu
bewältigen haben, ist schwieriger. Die Menschen müssen sich
aus eigenem Antrieb mit dem Thema Behinderung und
Integration auseinandersetzen. Dabei den einen oder anderen Anstoß
zu geben, auch durch die Politik, ist allerdings nicht nur legitim,
sondern oft auch bitter nötig.
Ich danke Ihnen.