Sonntag, 4. Mai 2008,6.05 Uhr Deutschlandfunk, Frühkommentar:
Weltweite Grundrechte - die UN-Behinderten-Konvention
von Keyvan Dahesch
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Seit gestern können sich die schätzungsweise 650 Millionen
Menschen mit Behinderungen in der Welt freuen. Denn
Auch für sie gelten nun die Menschenrechte, und zwar
uneingeschränkt. Wieso erst seit gestern, fragt man sich? Die Frage
ist berechtigt. Die Menschen sind doch alle gleich. Folglich
müssten sie auch alle die gleichen Rechte haben. Trotz dieser
eigentlich selbstverständlichen Tatsache mussten jene, die
beispielsweise nicht sehen, nicht hören, nicht gehen oder nicht
alles schnell begreifen können, bislang um die vollen
Menschenrechte kämpfen. Und dies, obwohl keine der
völkerrechtlich verbindlichen Erklärungen und Gesetze ihre
Geltung auf gehandicapte Menschen in irgendeiner form einschränken
oder gar ausschließen. Und Weil die meisten Staaten dennoch ihre
behinderten Bürgerinnen und Bürger als rechtlose Subjekte
behandeln, verlangten die Betroffenen, ihre Angehörigen, Freunde
und Selbsthilfeorganisationen eigens eine UN-Konvention. Den Erfolg
konnten sie gestern, am 3. Mai, feiern.
Die in acht Verhandlungsrunden von 2001 bis 2006
erreichte Konvention zum Schutz und zur Förderung der
Menschenrechte behinderter Personen, die am 13. Dezember 2007 von der
UN-Vollversammlung mit großer Mehrheit beschlossen und seit dem
30. März 2007 bislang von 127 Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde,
trat in Kraft. Die dazu erforderliche Voraussetzung, nämlich eine
Ratifikation durch mindestens 20 Un-Mitgliedsstaaten, kam auch ohne
Zutun der Bundesrepublik und anderer Mitglieder der Europäischen
Union zustande. Dabei hatten die EU erstmals als Institution und 22
ihrer Mitgliedsländer einschließlich Deutschlands als erste
den Vertrag unterzeichnet und sich auch damit gebrüstet.
Ratifiziert haben ihn aber bis heute aus Europa nur San Marino, Spanien
und Ungarn.
Nun ist der Vertrag mit seiner ausführlichen
Präambel und den 50 Artikeln wirksam. Er schafft
keine neuen Menschenrechte für behinderte Menschen, sondern
verpflichtet die Unterzeichner, die in allen bisherigen Konventionen
verankerten Rechte ohne Einschränkung auch auf ihre
Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Behinderungen
anzuwenden. Dafür ist höchste Zeit, weil alle seit dem
Weltjahr der behinderten Menschen 1981 von der UNO einstimmig
beschlossenen Appelle und Erklärungen kaum etwas an der misslichen
Situation dieser Menschen geändert haben.
Die mit dem Inkrafttreten gestern völkerrechtlich
verbindliche Un-Behindertenkonvention verlangt von den Regierungen, die
teilhabe der Menschen mit Behinderungen an Arbeit, Beruf und
Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei müssen alle Barrieren, die
diesem Ziel entgegenstehen, beseitigt werden. Das Wort Barriere bezieht
sich aber nicht nur auf Hindernisse beim Betreten von Gebäuden,
benutzen von Bahnen, Bussen, Flugzeugen und Schiffen. Gefordert wird
auch der Abbau von Sprachbarrieren. Nicht Menschen mit
Lernschwierigkeiten, die - diskriminierend - als geistig behindert
bezeichnet werden, sollen an die schon für gebildete Menschen
unverständlichen Formulare, Gebrauchsanweisungen und
Behördenbescheide angepasst werden. Vielmehr sollte man die
Verfasser solcher Schriftstücke verpflichten, leicht
verständliche setze zu verwenden.
Als Sprache erkennt die Konvention die Laut- und
Gebärdensprache an. Die in Deutschland bis zum Jahr 2000
verpönte Gebärdensprache, die gehörlose Menschen als ihre
natürliche Muttersprache empfinden, bescherte in den USA dieser
Behinderten-Gruppe einen unvergleichbar höheren Bildungsstand.
Weshalb die Bundesrepublik die von den rund zehn Millionen gehandicapten
Menschen lang ersehnte Konvention noch nicht ratifiziert hat, hängt
mit dem Streit über die Auslegung einer der
zentralen Aussagen des Regelwerkes zusammen. In den sechs offiziellen
UNO-Sprachen ist in der Konvention von einer inklusiven Bildung die
Rede. Die deutschsprachigen Länder haben dieses Fremdwort
lateinischen Ursprungs, das Einschließung, Einschluss und
enthaltensein bedeutet, durch ein anderes Fremdwort ebenfalls
lateinischer Herkunft, nämlich Integration übersetzt.
Integration bedeutet Eingliederung, Einbeziehung. Deshalb lehnen
behinderte Menschen aus Deutschland, die zu den eifrigsten Initiatoren
der Konvention gehören, diese Übersetzung ab. Sie verlangen
mit Recht das in den Un-Sprachen verwendete Wort Inklusion
auch in der deutschsprachigen Ausgabe der Konvention. Sie wollen nicht
in etwas einbezogen werden, sondern von Anfang an dabei sein. Dies umso
mehr, als sich die Gerichte bei Klagen nach dem Wortlaut der
Rechtsquellen richten. Da ist der Begriff Inklusion eindeutig. Deshalb
sollten die Ministerialbeamten die Übersetzung rasch korrigieren.
Wie sagte doch Alt-Bundespräsident Richard von Weizsäcker:
Was im vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher nicht
wieder eingegliedert werden.