Sonntag, 4. Mai 2008,6.05 Uhr Deutschlandfunk, Frühkommentar:
Weltweite Grundrechte - die UN-Behinderten-Konvention
von Keyvan Dahesch

< Seit gestern können sich die schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Welt freuen. Denn Auch für sie gelten nun die Menschenrechte, und zwar uneingeschränkt. Wieso erst seit gestern, fragt man sich? Die Frage ist berechtigt. Die Menschen sind doch alle gleich. Folglich müssten sie auch alle die gleichen Rechte haben. Trotz dieser eigentlich selbstverständlichen Tatsache mussten jene, die beispielsweise nicht sehen, nicht hören, nicht gehen oder nicht alles schnell begreifen können, bislang um die vollen Menschenrechte kämpfen. Und dies, obwohl keine der völkerrechtlich verbindlichen Erklärungen und Gesetze ihre Geltung auf gehandicapte Menschen in irgendeiner form einschränken oder gar ausschließen. Und Weil die meisten Staaten dennoch ihre behinderten Bürgerinnen und Bürger als rechtlose Subjekte behandeln, verlangten die Betroffenen, ihre Angehörigen, Freunde und Selbsthilfeorganisationen eigens eine UN-Konvention. Den Erfolg konnten sie gestern, am 3. Mai, feiern.
Die in acht Verhandlungsrunden von 2001 bis 2006 erreichte Konvention zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte behinderter Personen, die am 13. Dezember 2007 von der UN-Vollversammlung mit großer Mehrheit beschlossen und seit dem 30. März 2007 bislang von 127 Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde, trat in Kraft. Die dazu erforderliche Voraussetzung, nämlich eine Ratifikation durch mindestens 20 Un-Mitgliedsstaaten, kam auch ohne Zutun der Bundesrepublik und anderer Mitglieder der Europäischen Union zustande. Dabei hatten die EU erstmals als Institution und 22 ihrer Mitgliedsländer einschließlich Deutschlands als erste den Vertrag unterzeichnet und sich auch damit gebrüstet. Ratifiziert haben ihn aber bis heute aus Europa nur San Marino, Spanien und Ungarn.
Nun ist der Vertrag mit seiner ausführlichen Präambel und den 50 Artikeln wirksam. Er schafft keine neuen Menschenrechte für behinderte Menschen, sondern verpflichtet die Unterzeichner, die in allen bisherigen Konventionen verankerten Rechte ohne Einschränkung auch auf ihre Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Behinderungen anzuwenden. Dafür ist höchste Zeit, weil alle seit dem Weltjahr der behinderten Menschen 1981 von der UNO einstimmig beschlossenen Appelle und Erklärungen kaum etwas an der misslichen Situation dieser Menschen geändert haben.
Die mit dem Inkrafttreten gestern völkerrechtlich verbindliche Un-Behindertenkonvention verlangt von den Regierungen, die teilhabe der Menschen mit Behinderungen an Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei müssen alle Barrieren, die diesem Ziel entgegenstehen, beseitigt werden. Das Wort Barriere bezieht sich aber nicht nur auf Hindernisse beim Betreten von Gebäuden, benutzen von Bahnen, Bussen, Flugzeugen und Schiffen. Gefordert wird auch der Abbau von Sprachbarrieren. Nicht Menschen mit Lernschwierigkeiten, die - diskriminierend - als geistig behindert bezeichnet werden, sollen an die schon für gebildete Menschen unverständlichen Formulare, Gebrauchsanweisungen und Behördenbescheide angepasst werden. Vielmehr sollte man die Verfasser solcher Schriftstücke verpflichten, leicht verständliche setze zu verwenden.
Als Sprache erkennt die Konvention die Laut- und Gebärdensprache an. Die in Deutschland bis zum Jahr 2000 verpönte Gebärdensprache, die gehörlose Menschen als ihre natürliche Muttersprache empfinden, bescherte in den USA dieser Behinderten-Gruppe einen unvergleichbar höheren Bildungsstand.

Weshalb die Bundesrepublik die von den rund zehn Millionen gehandicapten Menschen lang ersehnte Konvention noch nicht ratifiziert hat, hängt mit dem Streit über die Auslegung einer der zentralen Aussagen des Regelwerkes zusammen. In den sechs offiziellen UNO-Sprachen ist in der Konvention von einer inklusiven Bildung die Rede. Die deutschsprachigen Länder haben dieses Fremdwort lateinischen Ursprungs, das „Einschließung, Einschluss und enthaltensein bedeutet“, durch ein anderes Fremdwort ebenfalls lateinischer Herkunft, nämlich Integration übersetzt. Integration bedeutet Eingliederung, Einbeziehung. Deshalb lehnen behinderte Menschen aus Deutschland, die zu den eifrigsten Initiatoren der Konvention gehören, diese Übersetzung ab. Sie verlangen mit Recht das in den Un-Sprachen verwendete Wort „Inklusion“ auch in der deutschsprachigen Ausgabe der Konvention. Sie wollen nicht in etwas einbezogen werden, sondern von Anfang an dabei sein. Dies umso mehr, als sich die Gerichte bei Klagen nach dem Wortlaut der Rechtsquellen richten. Da ist der Begriff Inklusion eindeutig. Deshalb sollten die Ministerialbeamten die Übersetzung rasch korrigieren. Wie sagte doch Alt-Bundespräsident Richard von Weizsäcker: „Was im vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher nicht wieder eingegliedert werden.“


Erstellt: 04.05.2008 08:27 Autor: Keyvan Dahesch

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